Die Theorie der allgemeinen Rechtsgrundsätze im französischen öffentlichen Recht.
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SEBI: 75/520
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Zusammenfassung
Da das französische Verwaltungsrecht bisher nicht umfassend kodifiziert worden ist, wurde und wird es im wesentlichen von der Rechtsprechung gestaltet. Außer auf die Verfassung, Gesetze und Verordnungen stützt der Conseil d'Etat seine Urteile auf die allgemeinen Rechtsprinzipien. Die vorliegende Arbeit untersucht, ob und inwiefern diese allgemeinen Rechtsgrundsätze ihre Rechtsquellen in den geschriebenen oder ungeschriebenen Normbereichen des Rechts haben. Überprüft wird weiterhin das Verhältnis zwischen diesen allgemeinen Rechtsprinzipien und der Exekutive bzw. der Legislative. Aus dieser Problematisierung werden dann entsprechende Konsequenzen für die französische Rechtsprechung und die Rechtslehre gezogen. Nach einer endgültigen Begriffsklärung der ,,allgemeinen Rechtsprinzipien'' werden abschließend die politischen und juristischen Grenzen der allgemeinen Rechtsgrundsätze aufgezeigt.
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Justizministerium, Rechtswissenschaft, Verwaltungsrecht, Verfassung, Rechtsprechung, Recht, Geltungsbereich, Recht, Verwaltung
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Göttingen, Institut für Völkerrecht (1973) XXXI, 203 S., Lit.; Zus.
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Justizministerium, Rechtswissenschaft, Verwaltungsrecht, Verfassung, Rechtsprechung, Recht, Geltungsbereich, Recht, Verwaltung
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Studien zum internationalen Wirtschaftsrecht und Atomenergierecht; 49