Bayerischer Bürgerentscheid und Fachplanungsrecht.
Boorberg
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Boorberg
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DE
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München
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0522-5337
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ZLB: R 620 ZB 7013
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RE
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Abstract
Immer wieder hört oder liest man in den Medien, dass zu irgendeiner planungsrechtlichen Fragestellung ein Bürgerentscheid stattgefunden hat und wie er ausgegangen ist. Doch nicht jede Fragestellung in Bezug auf ein planungsrechtliches Vorhaben ist auch zulässig. Hier liegt der Teufel im Detail. Da helfen auch politische Deutungsversuche interessierter Gruppen nicht weiter. Am Anfang steht die juristische Prüfung, ob die geplante Fragestellung Gegenstand eines Bürgerbegehrens und Bürgerentscheids sein kann.
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Bayerische Verwaltungsblätter
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Nr. 6
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S. 181-185