Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen durch gemeindliche Satzung nach §22 BauGB.

Kohlhammer
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Kohlhammer

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Stuttgart

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0342-5592

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ZLB: Kws 750 ZB 6805

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Abstract

In Fremdenverkehrsgemeinden wird dem Wohnungs- bzw. Ferienwohnungsmarkt in erheblichem Umfang Wohnraum entzogen durch die Bildung von Neben-/Zweitwohnungen. In der Folge entstehen zum einen vermehrt sog. "Rolladen-Siedlungen", zum anderen fehlen Dauerwohnraum für Einheimische und Ferienwohnungen für den Fremdenverkehr. Mit dem § 22 BauGB wurde eine Regelung geschaffen, auf deren Grundlage Fremdenverkehrsgemeinden durch Bebauungsplanung oder sonstige Satzung bestimmen können, dass die Bildung von Nebenwohnungen durch Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum (zwecks anschließender Veräußerung) unter einem Genehmigungsvorbehalt steht und somit unterbunden werden kann.

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Verwaltungsrundschau : VR ; Zeitschrift für Verwaltung in Praxis und Wissenschaft

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Nr. 4

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S. 120-125

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