Europäische Raumordnungspolitik nach Maastricht.
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Date
1993
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Publisher
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DE
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Bonn
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0303-2493
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BBR: Z 703
ZLB: Zs 2548
IRB: Z 885
IFL: Z 73
ZLB: Zs 2548
IRB: Z 885
IFL: Z 73
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Authors
Abstract
Die im Vertrag über die Europäische Union verankerten Kompetenzen (transeuropäische Netze, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt, Umwelt) ermöglichen ein gegenüber der Einheitlichen Europäischen Akte stärkeres raumwirksames Tätigwerden der Gemeinschaft.Nach annähernder Verdoppelung der jährlichen Finanzmittel für strukturpolitische Maßnahmen (25 Mrd.ECU p.a.) wird deutlich, daß die Kommission künftig aktive europäische Raumentwicklungspolitik betreibt.Dabei hat die Gemeinschaft auch nach dem Vertrag von Maastricht keine eigenständige Kompetenz auf dem Gebiet der Raumordnung.Daraus wird die politische Forderung abgeleitet, daß die nationalen Raumordnungsbehörden der Mitgliedstaaten eng zusammenarbeiten müssen.Es ist notwendig, Zielvorstellungen zur räumlichen Entwicklung Europas zwischen den Mitgliedstaaten abzustimmen.Die Kommission sollte sich bei der Durchführung ihrer Maßnahmen an diesen Ergebnissen orientieren.Um diesen mitgliedstaatlichen Dialog zu gestalten, hat der Deutsche Bundestag der Bundesregierung vorgeschlagen, unter deutscher EG-Präsidentschaft (2.Halbjahr 1994) den Entwurf eines europäischen Raumentwicklungskonzeptes auf einer Ministerkonferenz mit den Partnerstaaten und der EG-Kommission zu beraten. - (Verf.)
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Informationen zur Raumentwicklung
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Nr.9/10
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S.577-583