Die Ersatzvornahme in der Kommunalaufsicht.
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
SEBI: 74/1936
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Die Gemeinden sind im Rahmen der Selbstverwaltung an die Gesetze gebunden (Art. 28 Ab. 2 Grundgesetz). Diese Gesetzesbindung der Gemeinden wird durch die Institution der Kommunalaufsicht (Rechtsaufsicht) des Staates gewährleistet. Die Gemeindeordnungen der Länder enthalten als Mittel der Aufsicht u. a. die Ersatzvornahme, d. h. die Möglichkeit des Staates, an Stelle der Gemeinde tätig zu werden. Die Ersatzvornahme ist für die Gemeinde ein Verwaltungsakt, weil Aufsichtsmaßnahmen im Selbstverwaltungsbereich an selbständige, vom Staat getrennte Rechtssubjekte gerichtet sind. Die Ersatzvornahme wird als Maßnahme der Gemeinde zugerechnet. Die Gemeinde kann gegen die Ersatzvornahme Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht, und zwar nach Ansicht des Verfassers durch eine Feststellungsklage erlangen. Dabei wird die Ersatzvornahme nur auf solche Fehler überprüft, die ihr im Innenverhältnis zur Gemeinde anhaften. wd/difu
Beschreibung
Schlagwörter
Selbstverwaltungsrecht, Kommunalaufsicht, Ersatzvornahme, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
Herford: Maximilian (1972), 118 S., Lit.; Reg.
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Selbstverwaltungsrecht, Kommunalaufsicht, Ersatzvornahme, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht
Deskriptor(en)
item.page.dc-relation-ispartofseries
Kommunal- und Landesrecht