Heute schon genug gestritten? Konfliktmanagement durch Mediation. NW041753 Donnerstag, 4. November 2004, Köln.

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Bonn

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ZLB: 4-2005/2014

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RE

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Abstract

Unter dem Begriff "Mediation" versteht man die Einschaltung eines neutralen und allparteilichen Dritten zur Vermittlung in Zwei- und Mehrparteienkonflikten, ohne dass der Mediator eine Entscheidungsbefugnis hat. Die Konfliktparteien sollen selbständig und eigenverantwortlich unter Vermittlung und mit Unterstützung eine für alle Seiten tragfähige Lösung finden. Ziel des Mediationsverfahrens ist es, eine umfassende und interessengerechte Lösung zu entwickeln. Die Mediation verfügt über zahlreiche Vorteile gegenüber dem klassischen Konfliktlösungsverfahren, dem Verwaltungsprozess. Die Vorteile werden näher dargestellt, weiterhin das Verfahren beschrieben sowie konkrete Anwendungsmöglichkeiten in verschiedenen Rechtsgebieten vorgestellt. fu/difu

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35 S.

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vhw Seminare; 1714/117