Zur Verfassungsmäßigkeit landesrechtlichen Mietpreisrechts: der Berliner Mietendeckel.
Heymanns
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Heymanns
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DE
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Köln
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0012-1363
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5471-9
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ZLB: R 620 ZB 7120
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RE
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Abstract
Das Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung sieht verschiedene Maßnahmen zur Bekämpfung explodierender Mieten in Berlin vor. So werden Bestandsmieten »eingefroren«, soweit sie nicht bereits die im Gesetz festgelegten Mietobergrenzen überschreiten. Eine Miete, die über die preisrechtlich zulässige Miethöhe hinausgeht, ist verboten. Auch bei Wiedervermietung gilt eine sogenannte Tabellenmiete, die zulässige Höchstgrenzen für Mieten festschreibt. Der Berliner Mietendeckel wirft zahlreiche verfassungsrechtliche Fragen auf. Umstritten ist nicht nur die Gesetzgebungskompetenz des Landes. Auch zur materiellen Verfassungsmäßigkeit des Mietendeckels gibt es unterschiedliche Auffassungen. Im Ergebnis sprechen überwiegende Gründe für die Verfassungsmäßigkeit des Berliner Gesetzes.
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Deutsches Verwaltungsblatt : DVBL
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15
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969-977