Landschafts- und Bauleitplanung im Außenbereich.

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SEBI: Zs 3096-4
BBR: Z 114
IRB: Z 902

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Zusammenfassung

Im Naturschutzgesetz Baden-Württemberg ist die Grundlage für eine landschaftsökologisch aufgebaute Flächennutzungsplanung gegeben. Bauleitplanung im Außenbereich ist damit Landschaftsplanung. Die Eigentumsbewertung der Landschaft hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeiten und ihrer begrenzten Belastbarkeit bilden die Grundlage für alle weiteren planerischen und politischen Entscheidungen. Die landschafts-ökologischen Resultate fließen unmittelbar in den Flächennutzungsplan ein und wirken sich somit auf die Bebauungspläne und den Planvollzug direkt aus.

Beschreibung

Schlagwörter

Bauleitplanung, Landschaftsplanung, Baugebiet, Bundesbaugesetz, Naturschutzrecht, Außenbereich

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Natur und Landschaft, Stuttgart 52 (1977), 3, S. 77-80, Abb.; Lit.

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Bauleitplanung, Landschaftsplanung, Baugebiet, Bundesbaugesetz, Naturschutzrecht, Außenbereich

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