Jugendratswahl der Landeshauptstadt Saarbrücken 1975/1978 - Ergebnisse.
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SEBI: 79/417-4
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Zusammenfassung
Durch die Errichtung des Jugendrates soll organisierten und nichtorganisierten Jugendlichen Mitbestimmungsmöglichkeiten bei Jugendfragen gegeben werden.Die Aufgaben des Jugendrates, für den das Sozialdezernat (Jugendamt) zuständig ist, bestehen vor allem im Sammeln von Anregungen und Beschwerden der Jugendlichen und der Weiterleitung an die zuständigen Stellen.Während zur Wahl 1975 nur Direktkandidaten zugelassen waren, konnten bei der zweiten Wahl 1978 auch Vertreter der verschiedenen jugendpolitischen bzw. jugendpflegetreibenden per Zweitstimme über Listen gewählt werden.Die Wahlergebnisse beider Wahlen sind nach Stimmbezirken und Wahlkreisen dargestellt; außerdem enthält der Bericht Verzeichnisse der einzelnen Kandidaten nach Beruf, Geschlecht und Wahlkreis und die ,,Bestimmungen über den Jugendrat''. bp/difu
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Jugend, Jugendrat, Wahlen, Wahlergebnis, Wahlrecht, Jugendhilfe, Kommunalpolitik, Partei, Verband
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Saarbrücken: (1979), 35 + ca. 30 S., Kt.; Tab.
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Jugend, Jugendrat, Wahlen, Wahlergebnis, Wahlrecht, Jugendhilfe, Kommunalpolitik, Partei, Verband