Die deliktsrechtliche Haftung für Umweltschäden. Ein Beitrag zur Reform des Umwelthaftungsrechts.

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Hamburg

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ZLB: 93/2380

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DI

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Abstract

Die Studie handelt vor dem Hintergrund aufsehenerregender Umweltunfälle wie der Rheinverschmutzung im Sandoz-Unfall das Umwelthaftungsrecht. Dabei erscheint die deliktische Haftung nach § 823 Abs. 1 BGB als vielfach unzureichend, so daß 1991 ein Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG) eingeführt wurde. Dieses UmweltHG regelt die Haftung für Schäden, die durch bestimmte Anlagen verursacht worden sind. Zunächst erläutert die Arbeit die Aufgaben zivilrechtlicher Haftung für Umweltschäden. Anschließend folgt die Darstellung der Haftungsregelungen und die analoge Anwendung der Produzentenhaftung, die zu einer Beweislastumkehr (der Betreiber muß sein pflichtgemäßes Handeln beweisen) führt. So hält der Autor das UmweltHG für nicht ausreichend, um die gesamten Haftungen (z.B. auch den Anspruch auf Schmerzensgeld) abzudecken. rebo/difu

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XXV, 265 S.

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