Das dingliche Wohnungsrecht, Unterhaltungspflicht und Aufwendungsersatz.

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Berlin

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ZLB: 96/2265

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DI
S

relationships.isAuthorOf

Abstract

Das dingliche Wohnungsrecht, das vornehmlich in Altenteilverträgen vorkommt, kann als beschränkte persönliche Dienstbarkeit für eine Person bestellt werden und zwar mit der Maßgabe, daß ein Gebäude oder ein Teil davon unter Ausschluß des Eigentümers als Wohnung zu benutzen ist. In der Arbeit wird nach einer rechtsgeschichtlichen Einführung zum Eigentumsbegriff die Pflichtenverteilung zwischen dem Grundstückseigentümer und dem dinglich Wohnungsberechtigten hinsichtlich der Unterhaltungsmaßnahmen an der Wohnung selbst und an den dem gemeinschaftlichen Gebrauch dienenden Anlagen erörtert. Systematisch und ausführlich werden die verschiedenen Möglichkeiten des Aufwendungsersatzes erläutert. Schwerpunktmäßig wird auf die Eigentumsfrage an Einbauten in Räumen, die dem dinglichen Wohnungsrecht unterstellt sind, eingegangen. Schließlich geht der Verfasser auch auf die sich hieraus ergebenden Ersatzansprüche des Berechtigten sowie auf die des Eigentümers ein, da beide nicht zur Vornahme außergewöhnlicher Maßnahmen verpflichtet sind. kirs/difu

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XV, 160 S.

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Akademische Abhandlungen zu den Rechtswissenschaften