Der Einfluss der Abweichungsbefugnis der Länder auf die Kompensationsverordnungen des Bundes und der Länder. Eine Bundeskompensationsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates?
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DE
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Baden-Baden
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0943-383X
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ZLB: R 687 ZB 7025
TIB: ZO 9840
TIB: ZO 9840
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RE
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Abstract
Die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft erfolgt aufgrund des erheblichen Konkretisierungsbedarfes in Form von Rechtsverordnungen. Nach der Überführung des Naturschutzes in die konkurrierende Gesetzgebung mit Abweichungsbefugnis zugunsten der Länder haben diese in verschiedenen Modellen Landeskompensationsverordnungen erlassen. Darüber hinaus wurden teilweise Regelungen bezüglich einer noch ausstehenden Bundeskompensationsverordnung vorgesehen. Dazu werden Entwicklungen und Interessen bezüglich ihrer verfassungsrechtlichen Vereinbarkeit dargestellt. Im Weiteren wird die Zustimmungsbedürftigkeit der Bundeskompensationsverordnung erläutert. Auf Grundlage aktueller Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Erlass einer Bundeskompensationsverordnung werden abschließend Varianten aufgezeigt, das Kompensationsrecht auf Bundesebene ohne die Zustimmung des Bundesrates zu regeln.
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Zeitschrift für Umweltrecht
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Nr. 10
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S. 523-530