Auf leisen Sohlen.

Eppinger
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Eppinger

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Schwäbisch-Hall

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0723-8274

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ZLB: 4-Zs 3025

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Abstract

Die Europäische Union hat mit mehreren Richtlinien die Grundlagen für einen besseren Schutz gegen Schienenverkehrslärm geschaffen. Die 'Technischen Spezifikationen der Interoperabilität' (TSI) setzen europaweit gültige Lärmemissionsgrenzwerte für neue Schienenfahrzeuge fest. Während die TSI an der Lärmquelle ansetzt, wird im Rahmen der EU-Umgebungslärmrichtlinie die Schallausbreitung im Umfeld bewertet. In dem Beitrag werden die Lärmschutzmaßnahmen der Deutschen Bahn beschrieben, die sich aus den EU-Vorgaben und der Umsetzung in deutsches Recht ergeben. Das Unternehmen hat sich das Ziel gesetzt, den Schienenverkehrslärm auf der Basis des Jahres 2000 bis 2020 zu halbieren. Dabei wird unterschieden zwischen der Lärmvorsorge und der Lärmsanierung. Vorsorgemaßnahmen werden beim Bau oder Umbau von Schienenwegen realisiert. Als Lärmsanierung werden Maßnahmen an bestehenden, baulich nicht zu verändernden Gleisen bezeichnet. Bei Bestandsstrecken besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen, jedoch werden im Rahmen des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms der Bundesregierung Schallschutzwände und Schallschutzfenster zum Schutz der Anwohner an besonders hoch belasteten Strecken errichtet. Neben den Lärmminderungsmaßnahmen an der Strecke will die Deutsche Bahn auch den Lärm an der Quelle weiter mindern. Bahnlärm entsteht vor allem durch das Abrollen der Räder auf den Gleisen. Um glatte Räder zu gewährleisten, werden im Personenverkehr lärmarme Scheibenbremsen eingesetzt und im Güterverkehr sorgt die Verbundstoffbremssohle für eine leisere Fahrt. Bei der Umrüstung des vorhandenen Wagenparks wird seitens der Deutschen Bahn angestrebt, dass das Lärmsanierungsprogramm der Bundesregierung auch für Maßnahmen an den Fahrzeugen geöffnet wird. difu

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Der Gemeinderat

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Nr. 5

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S. 46-47

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