"Denkmalschutz" als gemeinnützige Aufgabe. Musterbeispiele aus Lübeck.
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1984
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SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
IRB: Z 299
BBR: Z 143
IRB: Z 299
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Zusammenfassung
Im Denkmalschutzjahr 1975 ist der Gedanke, wertvolle alte Bauten zu erhalten und sie wieder bewohnbar zu machen, tagesaktuell. Aber es handelt sich hier nicht um eine Modeerscheinung innerhalb der Nostalgiewelle. Immer mehr setzt sich die Erkenntnis durch, dass die Wieberbelebung erhaltenswerter Bausubstanz eine entscheidende stadtstrukturelle Bedeutung hat. Es geht nicht um musealen Denkmalschutz, sondern um eine von Leben erfüllte Stadtvergangenheit. Bundesbauminister Karl Ravens hat unlängst die erhaltende Stadterneuerung als das Gebot der Stunde bezeichnet. Auch die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen haben diese Verpflichtung. Jedes in Betracht kommende Unternehmen muss sich überlegen, wie diese zu erfüllen ist. -y-
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Schlagwörter
Stadterneuerung , Stadterneuerung , Denkmalschutz , Wohnungsunternehmen , Sanierung , Planungsverfahren , Planungsträger , Planungsziel , Kosten , Finanzierung , Altbausanierung , Altstadterneuerung , Revitalisierung , Sozialwohnungsbau , Studentenwohnung , Aufgabenentwicklung , Historische Bausubstanz
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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 28(1975)Nr.6, S.233-234, 236-239, Abb.
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Stichwörter
Stadterneuerung , Stadterneuerung , Denkmalschutz , Wohnungsunternehmen , Sanierung , Planungsverfahren , Planungsträger , Planungsziel , Kosten , Finanzierung , Altbausanierung , Altstadterneuerung , Revitalisierung , Sozialwohnungsbau , Studentenwohnung , Aufgabenentwicklung , Historische Bausubstanz