Die kommunale Verfassung - ein Zusammenspiel von Gemeinderat und Bürgermeister.

Gemeindetag Baden-Württemberg
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Gemeindetag Baden-Württemberg

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Stuttgart

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: Kws 700 ZB 6762

item.page.type

item.page.type-orlis

relationships.isAuthorOf

Abstract

Die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg kennt zwei Organe: den Gemeinderat als Hauptorgan und Vertretung der Bürger sowie den Bürgermeister als weiteres Verwaltungsorgan. Diese Rangfolge bedeutet nicht, dass der Gemeinderat dem Bürgermeister übergeordnet ist - beide Organe sind vielmehr grundsätzlich voneinander unabhängig, mit eigenen gesetzlichen Zuständigkeiten. Die Volkswahl des Bürgermeisters und damit einerseits seine Unabhängigkeit vom Gemeinderat sowie seine Eigenschaft als Vorsitzender des Hauptorgans und andererseits die enge Verzahnung der beiden Gemeindeorgane kennzeichnen die Kommunalverfassung Baden-Württemberg als Süddeutsche Ratsverfassung. Die Zuständigkeiten zwischen dem Gemeinderat und dem Bürgermeister sind teils durch die Gemeindeordnung, teils durch andere Gesetze und teils durch die Hauptsatzung einer Gemeinde abgegrenzt.

Description

Keywords

Journal

Die Gemeinde : BWGZ ; Zeitschrift für die Städte und Gemeinden, Stadträte, Gemeinderäte und Ortschaftsräte

item.page.issue

Nr. 11/12

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

S. 400-405

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries