Abgrenzung zwischen Ein- und Zweifamilienhaus. BewG 1965 § 75 Abs.5 und 6. Bundesfinanzhof, Urteil vom 8.2.1985 - Az. III R 62/84. Bundesfinanzhof, Urteil vom 22.2.1985 - Az. III R 78/81.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 1204
SEBI: Zs 358-4

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

Eine bauliche getrennte, in sich abgeschlossene Wohneinheit im Sinn des BFH-Urteils vom 5.10.1984 - Az. III R 192/83 liegt nicht vor, wenn ein Wohnbereich von dem anderen lediglich durch verschließbare Türen getrennt ist und dadurch die Möglichkeit des ungehinderten Zugangs zwischen den Wohnbereichen vorhanden ist. Dabei ist unerheblich, ob der Zugang zu dem anderen Wohnbereich unmittelbar oder über Nebenräume besteht. Räumlichkeiten, die nicht Wohnzwecken dienen und im Falle des Leerstehens auch nicht dazu bestimmt sind, stellen keine Wohnung im Sinne von § 75 Abs. 5 und Abs. 6 BewG 1965 dar. (-z-)

Beschreibung

Schlagwörter

Steuerrecht, Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Rechtsprechung, BFH-Urteil, Allgemein

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

In: Betr.-Berater, 40(1985), Nr.12, S.784-785, Lit.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Steuerrecht, Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Rechtsprechung, BFH-Urteil, Allgemein

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries