Europäisches Hochgeschwindigkeitsnetz. Stand der Untersuchungen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur technischen Kompatibilität für ein europäisches Hochgeschwindigkeitsnetz.
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Zusammenfassung
Im Hinblick auf den gemeinsamen Markt betreibt die Kommission der EG die technische Harmonisierung mit hoher Priorität. Sie geht davon aus, daß eine zielgerichtete und zeitgerechte Entwicklung des europäischen Hochgeschwindigkeitsnetzes nur dann möglich ist, wenn nationale Zuständigkeiten aufgegeben werden. In der Tat läßt die sich derzeit im Entwurfsstadium befindliche Richtlinie erkennen, daß wesentliche Teile nationaler Planungshoheit auf EG-Gremien übergehen werden, so z. B. wenn in dem DTSS "Infrastruktur" die entscheidenden Streckenparameter festgeschrieben werden. Die Frage, wer die möglicherweise entstehenden Mehrkosten tragen wird, wird von der Kommission derzeit noch zurückgestellt. Auch die Bahnen werden sich von einigen Traditionen lösen müssen, da ihr direkter Einfluß auf die Ausgestaltung der Netze zurückgehen wird. Dies entspricht auch der erklärten Politik der EG, die Verantwortung für die Vorhaltung der Netze und für das Erbringen einer Verkehrsleistung zu trennen.
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Schienenverkehr, Verkehrsnetz, Harmonisierung, Richtlinie, Bahnnetz, Eisenbahnnetz, Hochgeschwindigkeitsstrecke, Hochgeschwindigkeitsbahn, Kompatibilität, Konformität, Verkehr, Verkehrstechnik, Eisenbahn
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Der Eisenbahningenieur 43(1992), Nr.7, S.388-390
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Schienenverkehr, Verkehrsnetz, Harmonisierung, Richtlinie, Bahnnetz, Eisenbahnnetz, Hochgeschwindigkeitsstrecke, Hochgeschwindigkeitsbahn, Kompatibilität, Konformität, Verkehr, Verkehrstechnik, Eisenbahn