Jugendhilfeplan der Stadt Menden/Sauerland. 2. Aufl.

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SEBI: 86/839-4

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Das Jugendamt hat aufgrund des Pargr. 5 des Jugendwohlfahrtgesetzes die Verantwortung für die Jugendhilfeplanung. Seit 1971 besteht in der im Sauerland gelegenen Stadt Menden ein Unterausschuß des Jugendwohlfahrtsausschusses zur Vorbereitung eines Jugendhilfeplanes. Der erarbeitete Jugendhilfeplan präzisiert die Jugendhilfeziele des Jugendwohlfahrtgesetzes. Nach Skizzierung der rechtlichen Grundlagen und der allgemeinen Jugendhilfeziele sowie der statistischen Grunddaten werden die einzelnen Notwendigkeiten für Einrichtungen und Maßnahmen in den Bereichen Tageseinrichtungen für Kinder, Kinderspielplätze bis 1990, Jugendfreizeitstätten für den gleichen Zeitraum, die Jugendbildungsarbeit, Erziehungsberatungsstellen sowie für besondere Hilfen für Familien und Minderjährige vorgestellt. Der Plan setzt die Akzente in Bereichen, in denen kurzffristige Umsetzungen möglich sind. gwo/difu

Beschreibung

Schlagwörter

Jugendhilfe, Jugendhilfeplan, Jugendfreizeitstätte, Jugendbildung, Kindergarten, Kinderspielplatz, Kindertagesstätte, Kinderheim, Familie, Erziehungsberatung, Bedarfsplanung, Bildungswesen, Sozialwesen, Sozialarbeit, Daseinsvorsorge, Sozialeinrichtung

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Menden: (1985), 228 S., Abb.; Tab.; Lit.

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Jugendhilfe, Jugendhilfeplan, Jugendfreizeitstätte, Jugendbildung, Kindergarten, Kinderspielplatz, Kindertagesstätte, Kinderheim, Familie, Erziehungsberatung, Bedarfsplanung, Bildungswesen, Sozialwesen, Sozialarbeit, Daseinsvorsorge, Sozialeinrichtung

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