Freiwillige Maßnahmen der Bodenordnung. Vortrag, gehalten auf dem Lehrgang 499c des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen des VHW.

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SEBI: 84/10-Nr.1

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AH

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In diesem Vortrag werden zunächst die Anlässe erläutert, die zu freiwilligen Maßnahmen der Bodenordnung führten. Zum einen ist es das Bundesbaugesetz selbst, in dem gesagt wird, daß die Umlegung von der Gemeinde in eigener Verantwortung anzuordnen und durchzuführen ist, wenn und sobald sie zur Verwirklichung eines Bebauungsplans erforderlich ist. Dabei ist das Wort "wenn" von entscheidender Bedeutung, denn wenn sich die Ordnung des Grund und Bodens auch durch eine private Baulandumlegung regeln läßt, ist für die Umlegung auf der Grundlage des Bundesbaugesetzes kein Raum mehr. Zum anderen werden die Einsparungsmaßnahmen der Gemeinden im Personalhaushalt und die ins Uferlose gestiegenen Grundstückspreise als Anlaß angegeben. Die nächsten Schwerpunkte des Vortrags befassen sich mit freiwilligen Maßnahmen in förmlichen Verfahren und mit freiwilligen Maßnahmen außerhalb förmlicher Verfahren. Die abschließenden Kapitel gehen auf die Erschließung, Steuerprobleme, Grunderwerbsteuer und Einkommensteuer ein. im/difu

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Bodenordnung, Freiwilligkeit, Bauland, Baulandumlegung, Bundesbaugesetz, Modell, Vermessungstechnik, Baulandpreis, Bodenmarkt, Erschließung, Bauplanungsrecht, Steuer, Bodenrecht, Recht, Planungsrecht

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Bonn: (1984), 23 S.,

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Bodenordnung, Freiwilligkeit, Bauland, Baulandumlegung, Bundesbaugesetz, Modell, Vermessungstechnik, Baulandpreis, Bodenmarkt, Erschließung, Bauplanungsrecht, Steuer, Bodenrecht, Recht, Planungsrecht

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Material aus den Lehrgängen; 318