Bewertungskriterien für den Denkmalschutz von Grünflächen. Teil 1. Entwicklung von Bewertungskriterien. Teil 2. Anwendungsbeispiel Ludolfinger und Zeltinger Platz in Berlin-Frohnau.

Solmsdorf, Hartmut/Szamatolski, Clemens/Liedtke, Wolfgang
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1978

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SEBI: Zs 2772-4
BBR: Z 250
IRB: Z 911

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GU

Zusammenfassung

Est wurde eine Erfassungs- und Bewertungsmethode entwickelt, um die Denkmalwürdigkeit gärtnerisch angelegter Grünflächen zu untersuchen und zu beurteilen. Die angewandte nutzwertanalytische Methode stellt in ihrer angestrebten Objektivität ein nachvollziehbares Bewertungsverfahren dar, durch das sich verschiedene Arten von Grünflächen miteinander vergleichen und in eine Bewertungsskala einstufen lassen. Bei der Anwendung der in der Untersuchung entwickelten Kriterien und des Bewertungssystems auf die beiden Stadtplätze "Ludolfinger und Zeltinger Platz'' wurde ein Gesamtnutzwert von 232 (bei einer max. Wertzahl von 300) ermittelt. Dies entspricht 78,4 % des maximal erreichbaren Gesamtnutzwertes. Obwohl eine Festlegung der jeweiligen Rangstufen noch nicht möglich ist, kann jedoch davon ausgegangen werden, daß es dieser hohe Prozentsatz erlaubt, den Ludolfinger- und Zeltinger Platz als "denkmalwert'' einzustufen. Darüber hinaus wird empfohlen, für diese Grünanlage ein spezielles "Parkpflegewerk'' (vgl. § 8 DSchG Bln) zu entwickeln, das über die Bestandsaufnahme hinausgeht und einen detaillierten Maßnahmenkatalog für eine denkmalgerechte Erhaltung, Nutzung und Pflege beinhaltet.

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Das Gartenamt, Hannover 27 (1978), H. 8, S. 523-527, H. 10, S. 650-656, Kt.; Tab.; Lit.

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