Not und Glanz der Bodendenkmalpflege.
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IRB: Z 169
BBR: M 2837
BBR: M 2837
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Zusammenfassung
Die akute Gefahr für die Bodendenkmalpflege liegt in der Umnutzung landwirtschaftlich genutzter Flächen, dem Zuwachs an befestigten Flächen sowie der Vergrößerung der Grünflächen in den Städten. Knickrodungen gefährden Megalithgräber und Grabhügel. Die chronische Gefährdung besteht in der Vertiefung der Ackerkrume. In der Forstwirtschaft werden die Denkmäler durch den Einsatz von Spezialgeräten zum Fällen und Abtransportieren des Holzes gefährdet. Verheerend wirkt sich auch die Drainage von Feuchtgebieten für die darin eingebetteten archäologischen Befunde aus. Um der Denkmälerzerstörung durch Verhalten entgegenzuwirken, ist der Bestand an archäologischen Denkmälern möglichst systematisch zu erfassen und die Erhaltung und die Instandsetzung erfasster archäologischer Denkmäler zu sichern. Voraussetzung für erfolgreiche Planungskontrolle ist die aktuelle Information über den Denkmälerbestand sowie die souveräne Beherrschung des planungsrechtlichen Instrumentariums. Die anhaltende Austilgung archäologischer Denkmäler ist ein Merkmal der modernen Zivilisation. Sie können trotz neuer Denkmalschutzgesetze nicht ausreichend gesichert werden, wenn die zuständigen Fachbehörden nicht besser unterstützt werden. (-y-)
Beschreibung
Schlagwörter
Bodendenkmal, Denkmalpflege, Archäologie, Methode, Schutzmaßnahme, Recht, Denkmalschutz
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In: Bauzentrum, 35(1987), Nr.1, S.21-22
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Bodendenkmal, Denkmalpflege, Archäologie, Methode, Schutzmaßnahme, Recht, Denkmalschutz