Kartellrechtswidrige Diskriminierung durch VOB-widrige Leistungsbeschreibung.

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1985

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Das Landgericht Berlin nahm in einer rechtskräftigen Entscheidung vom 1.11.1983 Stellung zur Frage, wann und inwieweit Handlungen oder Unterlassungen der öffentlichen Hand bei Ausschreibungen von Bauleistungen unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen sind. Das Gericht führte dabei u.a. aus, dass eine kommunale Baubehörde, die sich aufgrund ihrer Stellung auf dem öffentlichen Markt für Hochbauleistungen unabhängig von anderen Nachfragern und Anbietern verhalten kann, als Nachfrager nach Bauleistungen marktbeherrschend ist. (hb)

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Die Bauwirtschaft, Wiesbaden 39(1985), Nr.18, S.675-676

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