Die bremische Gerichtsverfassung von der ersten Gerichtsordnung bis zur Reichsjustizgesetzgebung 1751-1879.
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SEBI: CK 149
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Abstract
In der Arbeit wird die Gerichtsverfassung Bremens von der Verkündung der ersten schriftlichen Gerichtsordnung (1751) bis zur Einführung des für das Deutsche Reich gültigen Gerichtsverfassungsgesetzes im Jahre 1879 zusammenhängend dargestellt. Es werden die wesentlichen Entwicklungsmomente der Gerichtsverfassung seit dem 10. Jahrhundert summarisch dargestellt und die enge Verflechtung der Verfassungsgeschichte mit der des Gerichtsverfassungsrechts, insbesondere in der Zeit des aufkommenden Liberalismus, aufgezeigt. Im übrigen wird im Rahmen der Gesamtbetrachtung des bremischen Gerichtswesens ein Vergleich mit anderen benachbarten Staaten durchgeführt, die sich zur damaligen Zeit im Gegensatz zum Stadtstaat Bremen mit seiner aristokratischen Republik durch eine absolutistische Staatsform auszeichneten. Aus diesem Grunde war ein erfolgreicher Vergleich nur mit den politisch und verfassungsrechtlich ähnlich gestalteten Stadtstaaten Hamburg und Lübeck möglich. kp/difu
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Gerichtsverfassung, Gerichtsbarkeit, Justiz, Gesetzgebung, Rechtsvergleichung, Rechtsgeschichte, Verfassungsgeschichte, Wissenschaft/Grundlagen, Geschichte
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Bremen: Schünemann (1964), 143 S., Lit.(jur.Diss.; Kiel 1963)
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Gerichtsverfassung, Gerichtsbarkeit, Justiz, Gesetzgebung, Rechtsvergleichung, Rechtsgeschichte, Verfassungsgeschichte, Wissenschaft/Grundlagen, Geschichte
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Veröffentlichungen aus dem Staatsarchiv der Freien Hansestadt Bremen; 32