Möglichkeiten des Städtebauförderungsgesetzes bei der Erneuerung von Städten und Dörfern.
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1980
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IRB: Z 956
SEBI: Zs 446-6
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Zusammenfassung
Das Städtebauförderungsgesetz gilt als Sonderrecht in räumlich begrenzten Planungsgebieten und Entwicklungsbereichen und bietet den Gemeinden die Möglichkeit, städtebauliche Missstände durch Sanierungsmaßnahmen zu beseitigen. Die Geltungsdauer des Gesetzes ist zeitlich für die Dauer der Vorbereitung und Durchführung der Sanierungsmaßnahmen beschränkt. Neben den Inhalten und Zielen des Städtebauförderungsgesetzes werden Hinweise zur Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen und zur Anpasssung des Gesetzes an die Praxis gegeben. za
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Der bayerische Bürgermeister, München 32(1979)Nr.7, S.26-29