VwGo § 47, BBauG §§ 1 VI, VII, 8, 9 I Nrn. 11, 15, 24, 155b I Nr.6, II; FStrG § 17 III; WassHG §§ 3, 14; BerlNatSchG § 14. Feststellung der teilweisen Rechtswidrigkeit eines Bebauungsplanes. OVG Berlin, Urteil v. 22.4.1983 - Az. 2 A 6/81.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1984
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4
SEBI: Zs 359-4
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Die sich aus dem Flächennutzungsplan ergebende geordnete städtebauliche Entwicklung wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass auf einem kleineren Teil einer im Flächennutzungsplan dargestellten Grünfläche (Parkanlage) im Bebauungsplan eine Fläche für das Parken von Fahrzeugen festgesetzt wird. Wird eine Bundesfernstraße durch Bebauungsplan im innerstädtischen Bereich geplant und damit in eine planungs- oder naturschutzrechtlich nicht festgesetzte Grünfläche eingegriffen, so bedarf es keiner Landschaftsplanung oder eines über eine ergänzende Planfeststellung verbindlichen landschaftspflegerischen Begleitplanes, wenn dieser Eingriff durch Festsetzung im Bebauungsplan weitgehend ausgeglichen wird. -y-
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 36(1983)Nr.9, S.1812, Lit.