Notfallrettung zwischen öffentlicher Aufgabe und öffentlichem Auftrag - Zum Recht des Rettungsdienstes nach der Entscheidung des BGH v. 1. 12. 2008.

Heymann
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Heymann

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Köln

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0012-1363

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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121

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RE

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Abstract

Das Aufeinandertreffen vergaberechtlicher Grundsätze und der Bedürfnisse der Daseinsvorsorge führt zu Spannungslagen, die vor allem als Konflikt zwischen nationalem (öffentlichem) und Gemeinschaftsrecht wahrgenommen werden. Umso verständlicher scheint der Versuch, nach Möglichkeit bereits die Anwendung des Vergaberechts zu vermeiden, wie es im Recht des Rettungsdienstes auch die vergaberechtliche Rechtsprechung in Deutschland bis zur Entscheidung des BGH v. 1. 12. 2008 versucht hat. Als vermeintliche Lösung wurde vor allem die Bereichsausnahme des Art. 45 EGV herangezogen. Dem steht jedoch nicht nur die derzeitige Fassung des GWB, sondern auch die Rechtsprechung des EuGH zu Art. 45 EGV entgegen, die dieser jüngst in seiner Entscheidung vom 22.10.2009 wieder bestätigt hat. Der Beitrag soll den rechtlichen Rahmen des Rettungsdienstes vor dem Hintergrund dieser aktuellen Entscheidungen beleuchten.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 1

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S. 12-21

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