Das Recht auf berufliche Bildung in der Arbeitsförderung - Das Spannungsverhältnis zwischen Rechtsansprüchen des Einzelnen und staatlicher Gewährung von Rechtspositionen.

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SEBI: 86/3240

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Zusammenfassung

Die berufliche Bildung in ihren Gestaltungsformen Ausbildung, Weiterbildung, Fortbildung und Umschulung hat im Arbeitsförderungsgesetz (AFG) von 1969 einen neuen Stellenwert im System der Aabeitsmarktpolitik erhalten. Für den Einzelnen bedeuten die neu erlassenen Gesetzesvorschriften Anreiz zu beruflicher Mobilität. Das einzelne Individuum wechselt vom Erwerbs- oder Arbeitslosenstatus in den Status eines Teilnehmers an einer Bildungsmaßnahme. Die Zahl der Personen, die im Jahre 1983 eine nach dem AFG geförderte Weiterbildung begannen, lag bei 306.000, davon waren 65 Proz. vorher arbeitslos. Das Grundgesetz gibt dem Einzelnen jedoch kein unmittelbares Recht gegen den Staat auf individuelle Förderung der beruflichen Bildung. Diese Aussage wird bestätigt durch die Ausformulierungen in den Sozialgesetzen. Auch das AFG selbst enthält keine unmittelbaren Anspruchsnormen. Das Spannungsverhältnis zwischen Rechtsansprüchen des Einzelnen, die in ihrem Kernbestand auch für den Bereich der beruflichen Bildung wirksam werden, und der staatlichen Gewährung von Rechtspositionen wird durch viele verschiedene Einzelfaktoren (wie z. B. sich verschlechternde Haushaltslage, auf der anderen Seite auch Pflicht zum gestalterischen Tätigwerden des Staates bei sich verschlechternden sozialen Bedingungen und sozialem Wandel) beeinflußt. chb/difu

Beschreibung

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Arbeitsförderung, Arbeitsförderungsgesetz, Arbeitsmarktpolitik, Rechtsanspruch, Rechtsprechung, Berufsausbildung, Weiterbildung, Umschulung, Sozialpolitik, Sozialwesen, Bildungswesen, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Arbeit, Recht, Sozialrecht

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Bonn: (1985), XV, 204 S., Lit.(jur.Diss.; Bonn 1985)

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Arbeitsförderung, Arbeitsförderungsgesetz, Arbeitsmarktpolitik, Rechtsanspruch, Rechtsprechung, Berufsausbildung, Weiterbildung, Umschulung, Sozialpolitik, Sozialwesen, Bildungswesen, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Arbeit, Recht, Sozialrecht

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