Der praktische Fall - Die Klage des Bezirksplanungsrates. Methodik der Fallbearbeitung.

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SEBI: Zs 242-4
BBR: Z 477
IRB: Z 1142

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Zusammenfassung

Der Fall geht von der Annahme aus, dass in einem Landesentwicklungsplan Festlegungen für Ortsteile getroffen werden, die nach Ansicht des Bezirksplanungsrates Sache der gemeindlichen Bauleitplanung sei. Bei der Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht soll die Rechtmäßigkeit der Entscheidung der Landesplanungsbehörde auf ihren formellen und materiellen Inhalt geprüft werden. Als zweites wird die prozessuale Zulässigkeit der Klagen des Bezirksplanungsrates untersucht, und zwar als Verpflichtungsklage auf Erteilung der Genehmigung und als Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Landesentwicklungspläne. hg

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Recht, Landesplanung, Kreisrecht, Verwaltung, Landesentwicklungsplanung, Bauleitplanung, Bezirksplanungsrat, Verpflichtungsklage, Rechtssituation

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Verwaltungsrundschau 25(1979)Nr.4, S.133-139, Lit.

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Recht, Landesplanung, Kreisrecht, Verwaltung, Landesentwicklungsplanung, Bauleitplanung, Bezirksplanungsrat, Verpflichtungsklage, Rechtssituation

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