Schlüssel für Wohnungsneubau oder für Flächenfraß? Inhalt und Folgen des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes.
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DE
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0722-5474
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IRB: Z 1674
ZLB: Zs 3327-4
BBR: Z 555
ZLB: Zs 3327-4
BBR: Z 555
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Abstract
Die in allen großen Städten vorhandene Wohnungsnot zu verringern, war die offizielle Begründung für das Anfang Mai 1993 inkraft getretene Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz -InvErlG-. Naturschützer argumentieren dagegen, es gehe lediglich um vereinfachten Zugriff auf neue Bauflächen, die Beschneidung von Mitwirkungsrechten und nicht um die unterversorgten Gruppen der Bevölkerung. Der Verfasser beschreibt und bewertet die wesentlichen Regelungen des Gesetzes, unter anderem die Entwicklungsmaßnahme, städtebaulichen Vertrag und Vorhaben- und Erschließungsplan, Verfahrensbeschleunigung. Das Gesetz hat aus der Sicht der Grünen positive Seiten, etwa die Entwicklungsmaßnahme, die von Vertretern des Naturschutzes kritisiert wird. Kritisiert wird, daß nicht sehr viel stärker die Innenentwicklung, Nachverdichtung und Baulückenbebauung betrieben werden, auch wenn sie aufwendiger sind. Untersuchungen zufolge wäre so ein großer Teil des Wohnungsbedarfs unterzubringen.
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AKP. Alternative Kommunalpolitik
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Nr.1
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S.32-35