Ländersache. Bund fördert nur noch Eigentumsmaßnahmen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus.
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SEBI: Zs 613-4
IRB: Z 299
BBR: Z 143
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BBR: Z 143
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Zusammenfassung
Die Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus wird in der Zukunft wohl ausschließlich Sache der Länder sein. Die Bundesregierung will künftig die von ihr bereitgestellten Gelder im Rahmen des sozialen Wohnungsbaues auf die Förderung von Eigentumsmaßnahmen konzentrieren. Bundesbauminister Schneider vertritt die Auffassung, dass ein bundesweiter Bedarf für die Fortführung des sozialen Mietwohnungsbaues nicht mehr besteht. Ein weiterer Spannungspunkt ist die Novellierung des Wohnungsgemeinnützigkeitsrechts. Die Steuerpräferenz für die Gemeinnützigen müsse in einem Mehr an sozialem Angebot realisiert werden. Eine Tabelle zeigt die den einzelnen Bundesländern vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel für den sozialen Wohnungsbau nach 1. und 2. Förderungsweg. (hg)
Beschreibung
Schlagwörter
Eigentumsförderung, Bund, Land, Sozialer Wohnungsbau, Wohneigentum, Mietwohnungsbau, Wohnungsbauförderung, Wohnungsbaufinanzierung, Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen, Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, Politik, Wohnungsbau
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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 38(1985), Nr.1, S.6-7, Tab.
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Eigentumsförderung, Bund, Land, Sozialer Wohnungsbau, Wohneigentum, Mietwohnungsbau, Wohnungsbauförderung, Wohnungsbaufinanzierung, Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen, Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, Politik, Wohnungsbau