Die Bildung von Rückstellungen für Rekultivierung, Sanierung und Nachsorge bei oberirdischen Deponien nach Handels- und Steuerrecht.

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Witten

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ZLB: 98/229

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Abstract

Nach bedenkenloser Verschmutzung der Umwelt muß es jetzt das Ziel sein, den Zustand der Umwelt so zu erhalten und zu verbessern, daß langfristig gesicherte Ressourcen nachhaltig vorhanden sind. Der Gesetz- und Verordnungsgeber reagierte mit reglementierenden Massnahmen und Eingriffen zum Schutze der Umwelt und zur Beseitigung von Umweltschäden. Da derartige Massnahmen sehr kapitalintensiv sind und in der Regel nach Abschluss des Betriebes der Deponie bzw. Deponieteilen anfallen, muss das Unternehmen im Jahresabschluss eine Risikovorsorge treffen. Der sich hieraus ergebende zukünftige Aufwand muss durch die Bildung von Rückstellungen erfasst werden. Hierbei kollidiert das Interesse des Betreibers, möglichst lückenlos die zukünftigen Aufwendungen, die der Rückstellungsbildung zugrunde zu legen sind, zu erfassen und zu bewerten, mit fiskalpolitischen Interessen. Im Mittelpunkt der Arbeit stehen die Bildungen von Rückstellungen für Rekultivierung, Sanierung und Nachsorge bei oberirdischen Deponien, wobei die gesetzlichen Grundlagen keine Existenzgefährdung zulassen sollen. mabo/difu

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129 S.

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Schriftenreihe Umwelttechnik und Umweltmanagement; 15