Das novellierte Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Umsetzung der Vereinbarungslösung aus Kostenträgersicht.

Junkermann
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Junkermann

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DE

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Halle/Saale

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ZLB: R 685/994

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Zusammenfassung

Im Rettungsdienst prallen die unterschiedlichsten Interessen aufeinander. Eine Vielzahl von Akteuren bringen ihre Wünsche und Anregungen zu Gehör: die Notärzte, die Rettungsassistenten und -sanitäter, die Hilfsorganisationen sowie private Anbieter von Rettungsdienstleistungen, die Landkreise, kreisfreien Städte und das Land, die Krankenhäuser, gesetzlichen Krankenkassen und Unfallversicherungsträger sowie die jeweiligen Verbände. Das führt nicht selten zu Spannungen. Zum Wohle der Notfallpatienten muss letztlich der Landesgesetzgeber alle Aspekte in Einklang bringen - ein schwieriges Unterfangen. Die Novellierung des sachsen-anhaltischen Rettungsdienstgesetzes (2006) soll eine Kostensenkung und mehr Effizienz bewirken. Im Zentrum steht die Einführung von Entgelt- und Budgetvereinbarungen. Die Untersuchung konzentriert sich daher auf die Belange der gesetzlichen Krankenkassen als "Hauptfinanzierer" des Rettungsdienstes, die nunmehr als gleichrangige Vertragspartner auftreten. Das Rechtsverhältnis der Kommunen zum Land bleibt hingegen weitgehend außer Betracht.

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232 S.

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Rechtswissenschaft; 3