Staatshaftung oder Entschädigung? Rechtsstrukturen der Schadensverteilung zwischen Staat und Bürgern.
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1990
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SEBI: 91/3734
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Gegenstand der Arbeit sind die Prinzipien der Schadenszurechnung auf der Grundlage von Artikel 14 Grundgesetz (GG) und Pargr. 839 BGB im Bürger-Staat-Verhältnis, also das Staatshaftungsrecht (Ausgleich von Schäden, die Bürgern infolge staatlichen Handelns entstehen) sowie seine gegenwärtige Situation, wobei die haftungsstrukturellen Aspekte anhand neuerer Bearbeitungen in Lehrbüchern dargestellt werden. Zum Anfang wird ein Problemüberblick mit 23 Thesen gegeben. Aufopferung (Entschädigung für nichtmaterielle Schäden), Enteignung und Amtshaftung sind die Bestandteile der Staatshaftung und werden ausführlich dargestellt. Die Autorin will die richterrechtliche Schwerpunktsetzung dahin korrigiert wissen, daß der Gesetzgeber die Entschädigungsfrage speziell regeln soll. Sie will außerdem eine strenge Unterscheidung zwischen rechtmäßigem und rechtswidrigem Staatshandeln sehen. Die Lösung der Krise im geltenden Staatshaftungsrecht sieht die Autorin nur durch Aufgabe des Enteignungs- bzw. Aufopferungsparadigmas des Bundesgerichtshofs und in der Rückwendung zur Staatsunrechtshaftung nachPargr. 839 BGB. rebo/difu
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Baden-Baden: Nomos (1990), 201 S., Lit.(jur.Diss.; Bremen 1988)
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Serie/Report Nr.
Nomos Universitätsschriften. Recht; 10