Monitoring Schuldenbremse 2015. Beratende Äußerung nach § 81 Absatz 2 LHO. Hamburg, den 12. November 2015.

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Datum

2015

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Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Hamburg

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ZLB: Kws 820 Hamburg 6:2015

Dokumenttyp (zusätzl.)

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Zusammenfassung

Mit dem "Monitoring Schuldenbremse 2015" hat der Rechnungshof anhand von 12 Kriterien ("Ampeln") zum zweiten Mal geprüft, ob der Haushalt der Stadt auf einem sicheren Weg zur Einhaltung der Schuldenbremse ab 2020 ist. Positiv bewertet der Rechnungshof, dass der Senat den Anstieg der Ausgaben nach wie vor planmäßig begrenzt und im Haushaltsjahr 2014 sogar im Umfang von rd. 400 Mio. Euro Schulden getilgt hat. Ihm kommen dabei auch die hohen Steuermehreinnahmen und die weiterhin historisch niedrigen Zinsen zu Gute. Z. Zt. kann daher davon ausgegangen werden, dass die Schuldenbremse 2019 eingehalten wird. Es mehren sich aber gegenüber dem Vorjahr die Warnsignale in Form zwei neuer gelber Ampeln: Gestiegene Liquiditätshilfen an Landesbetriebe zeigen dort eine beginnende strukturelle Verschuldung an. Im sog. Mieter-Vermieter-Modell werden jetzt beim Hochschulbau Investitionen durch Dritte vorfinanziert und dadurch Schulden im Kernhaushalt vermieden. Diese Schulden müssen dem Kernhaushalt zwar nicht rechtlich, aber doch wirtschaftlich zugerechnet werden, weil die Refinanzierung über Mieten etc. aus dem laufenden Haushalt zu bezahlen ist. Die primär bewirtschaftungsorientierte Konsolidierungsstrategie kommt an ihre Grenzen. Es gelang jetzt noch, Mehrbedarfe im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen durch Inanspruchnahme zentraler Ansätze, Verschieben von Investitionen etc. zu finanzieren. Dies wird so nicht noch einmal möglich sein. Zudem sind hohe Steuereinnahmen und niedrige Zinsen kein Dauerzustand. Der Rechnungshof fordert, um künftigen Risiken zu begegnen, jetzt auch behördenübergreifende Konsolidierungsstrategien zu entwickeln. Problematisch ist auch die Entwicklung der Personalausgaben. Sein Ziel, 250 Vollkräfte in der Verwaltung abzubauen, hat der Senat - bezogen auf den Saldo für die Gesamtverwaltung - nicht erreicht. Hier sind zusätzliche Anstrengungen, insbesondere in den Schonbereichen, nötig.

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58 S., 1 Beil.

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