Eingriffsregelung in der Bauleitplanung. Erfahrungen in Rheine.

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DE

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0176-7534

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IRB: Z 1108
ZLB: Zs 2751-4
BBR: Z 447

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Abstract

Die Umsetzung der Eingriffsregelung in der bauleitplanerischen Praxis stößt auf erhebliche Probleme. Sie liegen vor allem bei der Bewertung des Eingriffs, bei der Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen auf einzelnen Grundstücken und bei der Bemessung der Ausgleichsflächen innerhalb oder außerhalb des Plangebiets. Die Stadt Rheine hat, um gerichtssichere Festsetzungen treffen zu können, ein stark formalisiertes Verfahren gewählt, das in diesem Beitrag vorgestellt wird. Es hat sich mittlerweile bewährt. Das Bewertungsverfahren wendet die sogenannte Osnabrücker Liste an.

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RaumPlanung

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Nr.70

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S.207-214

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