Baurecht und Bauästhetik seit dem 15. Jahrhundert unter besonderer Berücksichtigung süddeutscher Städte.

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SEBI: 78/3800

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Der Verfasser will zeigen, wie Zeitgeist, Kunstgeschmack und Baurecht in den verschiedenen Epochen sich wechselseitig beeinflussen. Die in den jeweiligen Epochen herrschenden Gruppen (Bischöfe, fürstliche Höfe, Bürgertum etc.) haben es verstanden, ihre Anschauungen und ihren Lebensstil auch der gebauten Stadt aufzuprägen. Das Recht ist dabei nicht bloß aufnehmender, sondern auch bildender Faktor; die jeweilige Obrigkeit hat sich immer in den Besitz eines ihr angemessenen rechtstechnischen Instrumentariums zu bringen gewußt, um ihre bau- und stadtgestalterischen Ziele durchzusetzen. Anhand von Äußerungen der Gesetzgeber, der Zeitgenossen und der späteren Forscher versucht der Autor, das Ineinander von künstlerischer Gestaltung und gesetzgeberischen Maßnahmen aufzuzeigen, den Zusammenhang von polizeirechtlichen Vorschriften und ästhetischen Vorstellungen (z. B. gesetzliche Bestimmungen von Fluchtlinien, Brandmauern, Bauwichs) darzulegen. Die regionalen Schwerpunkte folgen der historischen Entwicklung im Mittelalter bildeten die freien Reichsstädte und die großen Landstädte die Zentren der Bautätigkeit und des Baurechts, in den nachfolgenden Epochen sind es die fürstlichen Residenzen und dann die großen Industriestädte. sw/difu

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Ästhetik, Baupolizei, Stadtgestaltung, Baurecht, Bautengeschichte, Rechtsgeschichte

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Heidelberg: (1976), XXXIX, 268 S., Abb.; Lit.

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Ästhetik, Baupolizei, Stadtgestaltung, Baurecht, Bautengeschichte, Rechtsgeschichte

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