BayVGH, Normenkontroll-Beschluß vom 19.12.1979 Nr.180 IV 74.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1981
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 935
SEBI: Zs 987-4
SEBI: Zs 987-4
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Es geht um die Höhe des beitragsfähigen Aufwandes für eine Kläranlage und den Verteilungsmaßstab. Der Senat verneint die Meinung des Antragstellers, dass der beitragsfähige Aufwand zu mindern sei, weil die Kläranlage überdimensioniert sei. Die Gemeinde habe innerhalb ihres Planungsspielraumes richtig gehandelt. Er verneint auch die Meinung, nach der 3 Gewerbebetriebe, 2 Metzgereien und 1 Brauerei - allein nach dem EGW-Maßstab an dem Gesamtbeitrag für die Kläranlage beteiligt werden müssten. cs
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Bayerische Verwaltungsblätter, München 111(1980)Nr.15, S.469-473