Das Fotokopierrecht der §§ 53, 54 UrhG - zum Erfordernis einer Gesetzesänderung.

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SEBI: 85/3504

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Abstract

Verbesserte Fotokopiergeräte haben dazu geführt, daß anstelle des Kaufs von Fachzeitschriften und Büchern die heute weit billigere Herstellung von Fotokopien bevorzugt wird. Aufgrund der Ausweitung der Vervielfältigungen und der Rentabilität des Fotokopierens als Kaufersatz wird von verschiedener Seite eine Änderung der Pargr. 53,54 UrhG (Urheberrechtsgesetz) und eine Ausweitung der Vergütungspflicht gefordert. Im Mittelpunkt der Arbeit steht deshalb die Frage nach der Notwendigkeit einer Gesetzesänderung der Pargr. 53,54 UrhG. Aus diesem Grunde wird der Umfang des Fotokopierens und das Fotokopierverhalten der Bevölkerung analysiert, um festzustellen, ob den Autoren und Verlegern ein materieller Schaden durch den damit verbundenen Rückgang des Literaturabsatzes erwächst. Desweiteren wird untersucht, inwiefern die Regelung der Pargr. 53,54 UrhG der heutigen Fotokopierpraxis nicht mehr entspricht und gegebenenfalls eine Änderung erfahren muß. Nach der Feststellung, daß ein solches Novellierungsbedürfnis besteht, legt der Verfasser einen eignen Gesetzentwurf vor. Die Arbeit tangiert auch die Kommunen als Bibliotheksträger. kp/difu

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Urheberrecht, Fotokopie, Kopierrecht, Bibliothek, Vervielfältigung, Verlagswesen, Vergütung, Literatur, Gesetzesänderung, Gesetzentwurf, Gesetzgebung, Medien, Kultur, Bildungswesen, Bildung/Kultur, Bildungseinrichtung

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Berlin: (1982), XVII, 169 S., Lit.(jur.Diss.; FU Berlin 1984)

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Urheberrecht, Fotokopie, Kopierrecht, Bibliothek, Vervielfältigung, Verlagswesen, Vergütung, Literatur, Gesetzesänderung, Gesetzentwurf, Gesetzgebung, Medien, Kultur, Bildungswesen, Bildung/Kultur, Bildungseinrichtung

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