Das Niedersächsische Landkreisrecht, auch im Vergleich mit dem bayerischen Kreisrecht.

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SEBI: 77/6223

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Abstract

Diese rechtsvergleichende Arbeit stellt im ersten Teil die historische Entwicklung der Landkreise auf dem Gebiet des heutigen Landes Niedersachsen und in Bayern und ihr Verhältnis zur Staatsverwaltung dar. Während in Bayern bis heute das Landratsamt als Kreisbehörde untere Verwaltungsbehörde ist, ist in Niedersachsen der Landkreis selbst die untere Verwaltungsbehörde. Im zweiten Teil vergleicht der Verfasser die Kreisverfassungen, wobei er insbesondere auf die Rechtsstellung und Funktion der einzelnen Kreisorgane wie Kreistag, Kreisausschuß und den leitenden Verwaltungsbeamten eingeht. Daran schließt sich eine Untersuchung über die Finanzen der Landkreise und über die unterschiedliche Ausgestaltung der Staatsaufsicht über die Landkreise an. Abschließend liefert der Verfasser Thesen für eine einheitliche Regelung des Landkreisrechts. So sollte in allen Landkreisen eine eigenständige untere Verwaltungsbehörde eingeführt werden.

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Landkreis, Landkreisverwaltung, Landkreisrecht, Kommunalrecht, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Recht, Verwaltung, Geschichte

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Würzburg: (1970), XXV, 257 S., Lit.

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Landkreis, Landkreisverwaltung, Landkreisrecht, Kommunalrecht, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Recht, Verwaltung, Geschichte

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