Der (Ufer-)Weg ist das Ziel. Privatisierung von Seen.
Alternative Kommunalpolitik
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Datum
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ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Alternative Kommunalpolitik
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Bielefeld
Sprache
ISSN
0941-9225
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-Zs 3327
IRB: Z 1674
BBR: Z 555
IRB: Z 1674
BBR: Z 555
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Der Bund hat über die Bodenverwaltungs- und -verwertungsgesellschaft (BVVG) und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) bereits zahlreiche Gewässer verkauft. Da die Verkäufe per Gesetz dem Gebot der Wirtschaftlichkeit unterliegen, bleiben haushaltsschwache Kommunen und Umweltverbände als Käufer in der Regel außen vor. Die Privatisierung von ehemals volkseigenen Gewässern in den neuen Bundesländern ist zunächst gestoppt worden. Doch die Diskussion darüber wurde im Sommer 2009 wieder aufgenommen und es wurde zunächst ein Verkaufsmoratorium für bundeseigene Gewässer erreicht. Bisher zeigt sich eine Reihe teilweise sich widersprechender Gesetzentwürfe und Anträge im Bundestag, in den Landtagen wie auch im Bundesrat. Sie unterscheiden sich vor allem in der Frage, in welcher Hand die Gewässer liegen sollten. Privatbesitz bringt tendenziell einen höheren Nutzungsdruck mit sich. Die Gefahr besteht aber auch bei den Kommunen. Ohnehin ist eine direkte Übertragung vom Bund an die Kommunen verfassungsrechtlich nicht möglich und auch die Übertragung an die Bundesländer ist erfahrungsgemäß äußerst langwierig. Vor diesem Hintergrund werden in dem Beitrag die Auswirkungen einer Privatisierung von Gewässern thematisiert: Privateigentümer, die den Zuschlag erhalten, setzen sich nicht selten über naturschutzrechtliche Bestimmungen hinweg und selbst ausgewiesene Uferwanderwege wurden bereits in einigen Fällen von privaten Zäunen unterbrochen. Neue Stege zerschneiden Schilfgürtel, Neubauten versiegeln Uferflächen, Fischer müssen um ihre Pachtverträge fürchten und unsicher ist, ob private Seenbesitzer mögliche Verpflichtungen zur Wasserqualität absichern können. Es gibt etliche wasser- und naturschutzrechtliche Bestimmungen sowohl im Landes- wie auch im Bundesrecht, die eine Steuerung möglich machen: Bauverbote in Gewässernähe, Gewässerschutzstreifen und selbst Enteignungen sind vom Gesetz nicht ausgeschlossen. Abschließend werden die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen und Bundesländer aufgezeigt.
Beschreibung
Schlagwörter
Zeitschrift
AKP. Fachzeitschrift für Alternative Kommunalpolitik
Ausgabe
Nr. 2
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Seiten
S. 34-35