Umweltzonen in den Städten - ein Zwischenbericht.
Luchterhand
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Luchterhand
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DE
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Neuwied
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0038-9048
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ZLB: 4-Zs 345
BBR: Z 212
BBR: Z 212
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Abstract
Ziel der europäischen Luftqualitätsrahmenrichtlinie, ihrer Tochterrichtlinien sowie ihrer entsprechenden Umsetzung im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) ist es, die Luftqualität in Europa zu erhalten und zu verbessern. Es wurden Grenzwerte für die Konzentration von Schadstoffen festgelegt, deren Überschreitung Maßnahmen zur Emissionsminderung innerhalb bestimmter Einhaltefristen nach sich ziehen. Teil der Maßnahmenpakete ist die Einführung von Umweltzonen. Bereits zum 1. Januar 2008 haben die Städte Berlin, Köln und Hannover Umweltzonen eingeführt. Eine Umfrage des Deutschen Städtetages (DST) vom Mai 2009 hat gezeigt, dass inzwischen rund 30 Städte Umweltzonen eingerichtet haben. Die deutschen Verwaltungsgerichte beschäftigen sich seit rund vier Jahren mit dem Thema Umweltzonen und haben die Rechtmäßigkeit bestätigt. Vor diesem Hintergrund werden in dem Beitrag die bisher gemachten Erfahrungen mit Umweltzonen in den Städten bilanziert. Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Maßnahmen wie die Einführung einer Umweltzone kein Allheilmittel zur Verbesserung der Luftqualität darstellen, sondern dass nur durch das Zusammenspiel der verschiedenen Instrumente positive Auswirkungen zu erwarten sind und dass der Handlungsbedarf aufgrund der Schadstoffbelastungen durch Feinstäube und Stickoxide insbesondere in Ballungsräumen nach wie vor sehr groß ist. Die kommunalen Bemühungen, die Verkehrsemissionen mit stadtplanerischen, verkehrsplanerischen und ordnungsrechtlichen Maßnahmen zu verringern, stoßen an ihre Grenzen. Deshalb ist es dringend erforderlich, mit Vorrang Maßnahmen an der Quelle zu ergreifen und verschärfte Abgasstandards für Neuwagen und für den Bestand an Personen- und Lastkraftwagen einzuführen. Bund und Länder sind aufgefordert, Anreize für die Nachrüstung von Fahrzeugen zu schaffen. Außerdem sollten sich Bund und Länder an der Finanzierung der Maßnahmen aus den Luftreinhalteplänen beteiligen, da die Kommunen infolge ihrer Finanzsituation überfordert sind.
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Der Städtetag
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Nr. 2
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S. 25-26