Änderung des Berechnungsrechts beraten. Kritische Anmerkungen zum Entwurf vorgebracht und begründet. Tepper - Anpassung ist unvollständig, Änderungen sind unausgereift.
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SEBI: Zs 631-4
BBR: Z 492
IRB: M 66
BBR: Z 492
IRB: M 66
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Zusammenfassung
Im Referentenentwurf der Bundesregierung soll die Verwaltungskostenpauschale je Wohnung und Garage sowie die Beträge für Baubetreuungsleistungen erhöht werden, verzichtet wird auf eine Anhebung der Pauschale für Instandhaltungskosten. Dies wird von der Wohnungswirtschaft bedauert wie auch die Aufsplitterung der Miete nach einzelnen Nutzungsarten. Eine Verlagerung der Betriebskosten aus der Einzelmiete in Umlagen wird auch wegen des hohen Verwaltungsaufwandes abgelehnt. Die im Entwurf geforderte grundsätzliche Anbringung von Verbrauchsmessern für Heizung und Warmwasser wird aus Kostengründen und wegen technischer Mängel ebenfalls abgelehnt. hg
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Wohnen/Wohnung, Finanzierung, Betriebskosten, Instandhaltungskosten, Verwaltungskosten, Berechnungsgrundlage
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Wohnungswirtschaftliche Informationen, Hamburg (1979)Nr.10, S.1-2 Mitarb.: Tepper, Helmut.
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Wohnen/Wohnung, Finanzierung, Betriebskosten, Instandhaltungskosten, Verwaltungskosten, Berechnungsgrundlage