Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen auf dem kommunalen Prüfstand.
Städtetag Nordrhein-Westfalen
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Städtetag Nordrhein-Westfalen
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DE
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Köln
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ZLB: Kws 860 ZB 6748
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Abstract
Die heutige Entsorgungsinfrastruktur für kommunale und gewerbliche Abfälle in Nordrhein-Westfalen entstand in weiten Teilen in den 1990er Jahren nach abfallrechtlichem Planfeststellungsbeschluss. In der Folge wurden Behandlungskapazitäten ausgebaut und an den erwarteten Bedarf angepasst. Heute sind zwar über 90 Prozent der Behandlungskapazitäten durch Abfälle der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und gewerbliche Abfälle ausgelastet, doch es werden zusätzlich gewerbliche Abfälle, die einem bundesweiten Markt unterliegen, akquiriert und zu nicht kostendeckenden Preisen den Müllverbrennungsanlagen als Abfall zur energetischen Verwertung zugeführt. Dies führt bei den Standortkommunen zu erheblichen Belastungen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen verfolgt mit dem neuen Abfallwirtschaftsplan (AWP) das Ziel einer ökologischen Abfallwirtschaft unter Förderung der Abfallvermeidung in allen Bereichen, der Stärkung einer konsequenten Kreislaufwirtschaft und der Sicherung hoher ökologischer Standards. Bei der Kapazitätsbetrachtung konzentriert sich die Landesregierung nicht nur auf Müllverbrennungsanlagen, sondern bezieht auch die mechanisch-biologischen und mechanischen Abfallbehandlungsanlagen mit ein. Außerdem sieht der Abfallwirtschaftsplan vor, die Vergärung und Kompostierung von Bioabfällen voranzubringen. Der Beitrag enthält die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände und des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU).
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Eildienst. Städtetag Nordrhein-Westfalen
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Nr. 12
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S. 3-7