Planungs-, wege- und verkehrsrechtliche Fragen bei der Einrichtung von Fußgängerzonen.

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IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241

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Zusammenfassung

Grundsätzlich sind zur Errichtung verkehrsberuhigter Zonen, wie sie Fußgängerzonen darstellen, keine gesetzgeberische Maßnahmen erforderlich. Die vorhandene Rechtsordnung gibt mit unterschiedlichen, aber richtigen Zuständigkeiten einen klaren Rahmen dafür, wie eine solche Fußgängerzone errichtet werden kann. Erforderlich ist demnach ein Bebauungsplan oder ein relevanter Planersatz und zusätzlich die planungsrechtliche Zulässigkeit für einzelne bauliche Vorhaben. Darüber hinaus werden vom Autor Detailfragen, auch im Hinblick auf das Straßenverkehrsrecht, erörtert, die im direkten Zusammenhang mit der Planung eines Fußgängerbereichs stehen. rh

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Recht, Bebauungsplan, Verkehr, Fußgängerzone, Fußgängerbereich, Erschließung, Verkehrsfläche

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Baurecht 11(1980)Nr.2, S.130-142, Lit.

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Recht, Bebauungsplan, Verkehr, Fußgängerzone, Fußgängerbereich, Erschließung, Verkehrsfläche

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