Die Innovationspartnerschaft - Mehr Rechtssicherheit für ein innovatives Vertragsmodell.

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München

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1439-6351

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ZLB: R 292 ZB 7099
BBR: Z 558

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Abstract

Die Innovationspartnerschaft ist ein alternatives Instrument für die Beschaffung innovativer Dienst-, Liefer- und Bauleistungen. Die Verfahrensregeln entsprechen größtenteils denen des Verhandlungsverfahrens. Der eigentliche Schwerpunkt liegt auf der Regelung eines zweistufigen Vertragsmodells. Dieses ermöglicht Auftraggebern iSv § 98 GWB, die Entwicklung und den anschließenden Erwerb einer Leistung mit einem Partner. Diese Möglichkeit bestand bereits nach altem Recht. Seine ausdrückliche Regelung schafft für Auftraggeber jedoch mehr Rechtssicherheit bei öffentlichen Aufträgen im Rahmen einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit.

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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

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Nr. 7

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S. 406-412

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