Der funktionale Begriff des öffentlichen Auftraggebers nach § 99 Nr. 2 GWB im Schnittfeld zur wirtschaftlichen Betätigung im Kommunalrecht. Am Beispiel öffentlicher Unternehmen im Schülerspezialverkehr, Ausstellungs- und Messewesen sowie der Abfallentsorgung.

Nomos
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Nomos

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Baden-Baden

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: R 641/13

item.page.type

item.page.type-orlis

DI
RE

relationships.isAuthorOf

Abstract

Kann ein kommunales Unternehmen, das sich nach der Gemeindeordnung in zulässiger Weise wirtschaftlich betätigt, zugleich auf seine Eigenschaft als öffentlicher Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts schließen? Kommunale Unternehmen können in zwei Rollen am Markt tätig werden - als Leistungsanbieter sowie als Auftraggeber. Bieten sie Waren oder Dienstleistungen an, richtet sich die Zulässigkeit dieser Betätigung nach den Schranken des Gemeindewirtschaftsrechts. Bei der Auftragsvergabe fallen sie hingegen in den Anwendungsbereich des Vergaberechts, wenn die Voraussetzungen des funktionalen Auftraggeberbegriffs nach § 99 Nr. 2 GWB vorliegen. Die Arbeit stellt die Wechselwirkungen beider Rechtsgebiete anhand der jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen dar und analysiert die Konsequenzen für die Rechtsschutzmöglichkeiten privater Dritter. Beispiele aus den Bereichen Verkehr, Messe und Abfallwirtschaft verdeutlichen die praktische Relevanz der Themenstellung.

Description

Keywords

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

311 S.

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries

Kommunalrechtliche Studien; 7