Der funktionale Begriff des öffentlichen Auftraggebers nach § 99 Nr. 2 GWB im Schnittfeld zur wirtschaftlichen Betätigung im Kommunalrecht. Am Beispiel öffentlicher Unternehmen im Schülerspezialverkehr, Ausstellungs- und Messewesen sowie der Abfallentsorgung.
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DE
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Baden-Baden
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ZLB: R 641/13
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DI
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Abstract
Kann ein kommunales Unternehmen, das sich nach der Gemeindeordnung in zulässiger Weise wirtschaftlich betätigt, zugleich auf seine Eigenschaft als öffentlicher Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts schließen? Kommunale Unternehmen können in zwei Rollen am Markt tätig werden - als Leistungsanbieter sowie als Auftraggeber. Bieten sie Waren oder Dienstleistungen an, richtet sich die Zulässigkeit dieser Betätigung nach den Schranken des Gemeindewirtschaftsrechts. Bei der Auftragsvergabe fallen sie hingegen in den Anwendungsbereich des Vergaberechts, wenn die Voraussetzungen des funktionalen Auftraggeberbegriffs nach § 99 Nr. 2 GWB vorliegen. Die Arbeit stellt die Wechselwirkungen beider Rechtsgebiete anhand der jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen dar und analysiert die Konsequenzen für die Rechtsschutzmöglichkeiten privater Dritter. Beispiele aus den Bereichen Verkehr, Messe und Abfallwirtschaft verdeutlichen die praktische Relevanz der Themenstellung.
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311 S.
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Kommunalrechtliche Studien; 7