Wie viel Eigentumsschutz verträgt der Denkmalschutz?
Boorberg
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Boorberg
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DE
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München
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0522-5337
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ZLB: 4-Zs 987
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Abstract
Spätestens mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2.3.1999 zum Denkmalschutzgesetz des Landes Rheinland-Pfalz sind kontroverse Diskussionen zum Denkmalschutzrecht in Gang gekommen. Der Beitrag knüpft an diese Diskussion an und zeigt auf, dass die mittlerweile wohl herrschende Meinung-zur Wirtschaftlichkeit des Erhalts von Denkmälern keineswegs zum großflächigen Verlust von Denkmälern führen muss, wenn der Staat bereit ist, seinen Teil der Verantwortung zu tragen.
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Bayerische Verwaltungsblätter
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Nr. 24
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S. 747-749