Strom künftig günstiger einkaufen. Strombeschaffung im Wege der elektronischen Auktion.
Winkler & Stenzel
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Winkler & Stenzel
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DE
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Burgwedel
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1437-417X
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ZLB: 4-Zs 643
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542
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Abstract
Die Stromnachfrage der öffentlichen Hand beträgt rund 28 Terawattstunden pro Jahr (TWh/Jahr). Dies entspricht etwa fünf Prozent der deutschen Stromerzeugung. Damit sind jährliche Kosten von mehr als vier Milliarden Euro verbunden. Die Tagesschlusskurse der Leipziger Strombörse zeigen, dass die Beschaffung von Strom großen Preisschwankungen unterliegt. Um am schnelllebigen und stark börsenorientierten Strommarkt für die öffentliche Hand günstig einkaufen zu können, sind Grundvoraussetzungen erforderlich, die in dem Beitrag erläutert werden: es müssen flexible und schnelle Ausschreibungsverfahren eingesetzt werden; die Angebots- und Bindefristen müssen deutlich verkürzt werden, um optimale Preise zu erzielen; eine intensive Marktbeobachtung ist notwendig, um einen günstigen Zeitpunkt für das Ausschreibungsverfahren zu finden. Gegenüber jeder herkömmlichen Art der Beschaffung bietet in diesem Zusammenhang die Strombeschaffung im Wege der elektronischen Auktion öffentlichen Auftraggebern die Möglichkeit, Strom günstiger einzukaufen. Das Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union (EU) hat bereits in der Richtlinie 2004/18/EG die elektronische Auktion definiert und diese speziellen Vorschriften unterworfen, um sicherzustellen, dass elektronische Auktionen unter uneingeschränkter Wahrung der Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz ablaufen. Die Durchführung von elektronischen Auktionen ist gemäß Paragraph 101 Abs. 6 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) als Vergabeart im Rahmen der Durchführung europaweiter Ausschreibungsverfahren zulässig.
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Stadt und Gemeinde interaktiv
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Nr. 1/2
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S. 26-29