"Trading Down" im Frankfurter Bahnhofsviertel durch Vergnügungsimmobilien?

Chmielorz
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Bandtitel

Herausgeber

Chmielorz

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Wiesbaden

Sprache

ISSN

1616-0991

ZDB-ID

Standort

ZLB: Kws 155 ZB 6780
BBR: Z 123
IRB: Z 952
TIB: ZA 3249
IFL: Z 1343

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Der Gesetzgeber hat durch die Städtebaurechtsnovelle 2013 im neu eingefügten § 9 Abs. 2b BauGB die Steuerung von Vergnügungsstätten unterstrichen. Bordelle sind ebenso wie Spielhallen unter den Begriff der Vergnügungsstätte zu subsumieren. An dem Raumbeispiel Frankfurter Bahnhofsviertel kann exemplarisch gezeigt werden, dass sich durch die Sperrgebietsverordnung eine monopolartige Struktur der Bordellbetriebe in einer Mini-Toleranzzone und damit eine Verknappung des Prostitutionsmarktes ergeben hat. Eine städtebauliche Entwicklungsplanung, zumal in einem Amüsierviertel wie dem Frankfurter Bahnhofsgebiet, kann schlechterdings nicht das Ziel verfolgen, bestimmte Nutzungen aus dem Gemeindegebiet ausschließen zu wollen. Dies funktioniert schon gar nicht aus Gründen der Förderung bestimmter Moralvorstellungen, die ohnehin einem permanenten Wandel unterliegen. Maßnahmen der Innenentwicklung, beispielsweise durch den neu eingefügten § 1 Abs. 5 Satz 3 BauGB, müssen Bordelle als Immobilienexoten im Kern- und Mischgebiet integrieren, anstatt sie planerisch verbannen oder kontingentieren zu wollen. Im Bahnhofsviertel der Stadt Frankfurt dominieren allerdings alteingesessene Milieuherrscher, die nicht selten ähnlich wie lmmobilienfonds unbeweglich gegenüber wirtschaftlichen wie städtebaulichen Veränderungsprozessen sind. Umso wichtiger wird zukünftig eine integrative Stadtentwicklung, die bodenpolitisch flankiert ist.

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Flächenmanagement und Bodenordnung

Ausgabe

Nr. 2

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Seiten

S. 90-94

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