Raumordnungsgebiete nach dem Raumordnungsgesetz 1998. Zugleich eine hypothetische Zuordnung von Festlegungen in nordrhein-westfälischen Raumordnungsplänen.

Selbstverl.
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Münster

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ZLB: 99/67
BBR: A 13 536
DST: R 250/706

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DI

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Abstract

Zum 1.1.1998 wurde das Raumordnungsgesetz neu gefaßt und enthält nun rahmenrechtliche Vorgaben für die Ausweisung von Raumordnungsgebieten. Der Gesetzgeber hat die in den Landes- und Regionalplänen gebräuchlichsten Festlegungsarten aufgegriffen wie z.B. Standorte für Kernkraftwerke, Gebiete für den Rohstoffabbau, Gebiete für den Schutz von Natur und Landschaft sowie für die Errichtung von Windenergieanlagen. Mit den Regelungen der einzelnen Raumordnungstypen setzt sich der Autor eingehend auseinander, um anschließend die rechtlichen Wirkungen der verschiedenen Raumordnungsgebiete zu beleuchten. Bei der landesrechtlichen Auseinandersetzung geht es im Wesentlichen um die generellen Möglichkeiten der gesetzgeberischen Umsetzung in den Ländern. kirs/difu

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XXIV, 164 S.

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Beiträge zur Raumplanung und zum Siedlungs- und Wohnungswesen; 184